Hausnebenkostenabrechnung

Schnell und bequem: Auf Wunsch erstellen wir Ihre komplette Betriebskostenabrechnung. Dazu zählt neben der Heizkosten- auch die Nebenkostenabrechnung. Sie dient der Umlage aller Betriebskosten, mit Ausnahme der Heiz-, Kaltwasser- und Abwasserkosten. Wir können die Hausnebenkosten nach unterschiedlichen Umlageschlüsseln umlegen. Gesonderte Absprachen mit einzelnen Mietern können problemlos berücksichtigt werden. Wenn nicht anders vereinbart, gilt nach der Betriebskostenverordnung die Wohnfläche als automatischer Umlageschlüssel. Übermitteln Sie uns dafür einfach die Kosten für Müllabfuhr, Hausmeisterservice, Gartenpflege, Versicherungen usw.

Der Verteilerschlüssel, nach dem die jeweiligen Kostenanteile der Wohnungsnutzer ermittelt werden, kann von der Hausverwaltung vorgegeben werden. Hier stehen die Möglichkeiten offen. Gängige Verteilerschlüssel sind:

– Personenzahl (z.B. fur Müllgebühren)
– m² Wohnfläche (z.B. für Grundsteuern)
– Wohneinheiten (z.B. für Kabelgebühren)
– m³ Wasserzähler (z.B. Kaltwasser- und Kanalkosten)

Eine Definition von Betriebskosten finden Sie in der seit dem Jahr 2003 gültigen Betriebskostenverordnung

Ausweis haushaltsnaher Dienstleistungen

Sichern Sie sich jetzt Steuervorteile für sich und Ihre Mieter: Seit 2006 können haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35 a EStG in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die Steuervergünstigungen können allerdings nur geltend gemacht werden, wenn die Arbeitskosten durch den Steuerzahler nachgewiesen werden. Wir nehmen auf Wunsch gerne den benötigten Ausweis in Ihrer Abrechnung vor. Ihnen bleibt so zusätzlicher Mehraufwand erspart.