Achtung Legionellen – Wenn Einatmen zur Gefahr wird.

Legionellen können schwer krank machen. Der Erreger wird meistens durch Einatmen von vernebeltem Wasser aufgenommen.
Für Hauseigentümer und Hausverwalter besteht Untersuchungspflicht für Anlagen, die z. B. Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zur Vernebelung des Trinkwassers kommt.

Änderungen zur Trinkwasserverordnung

Am 1. November 2011 trat eine geänderte Trinkwasserverordnung in Kraft. Eine weitere Änderung dieser Verordnung trat am 14.12.2012 (beschlossen am 12. Oktober 2012 durch die Bundesregierung) in Kraft.

Mit dieser Verordnung wird die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch geregelt.

Es werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus dem Bereich Trinkwasserhygiene berücksichtigt. Insbesondere wurde ein Grenzwert für Uran im Wasser festgesetzt und die regelmäßige Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen vorgeschrieben.

Diese Neuerung der regelmäßigen Untersuchung auf Legionellen hat erhebliche
Auswirkungen auf Hauseigentümer und Hausverwalter von Mehrfamilienhäusern. Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die z. B. Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zur Vernebelung des Trinkwassers kommt. Das trifft auf alle Wohngebäude zu.

Folgende Tätigkeiten werden von uns durchgeführt:

  • die technische Bestandsaufnahme und Dokumentation
  • die Probenahme durch zertifizierte Mitarbeiter
  • den Transport der Proben an das Labor
  • die Übermittlung der Untersuchungsergebnisse an den Kunden bzw. das zuständige Gesundheitsamt
  • bei positiven Befunden erhalten Sie Unterstützung durch unser speziell geschultes Personal
  • Archivierung der Untersuchungsergebnisse für 10 Jahre

Wer muss untersuchen lassen?

Betroffen sind alle Unternehmer und sonstigen Inhaber einer Trinkwasserinstallation, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (z.B. Vermietung) abgegeben wird.

Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sind Speicher – Trinkwassererwärmer  oder zentrale Durchfluss – Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 l und/oder 3 l in einer Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der letzten Entnahmestelle.

Der Untersuchungspflicht muss der Unternehmer und sonstige Inhaber einer
Trinkwasserinstallation selbständig nachkommen, ohne dass es einer Aufforderung durch das

Gesundheitsamt bedarf. Ein- und Zweifamilienhäuser sind nicht betroffen.

Wann oder wie häufig muss untersucht werden?

Für gewerblich genutzte Gebäude besteht eine Untersuchungspflicht auf Legionellen im 3-jährigem Rhythmus.

Für öffentlich genutzte Gebäude besteht eine jährliche Untersuchungspflicht.

Die Untersuchung muss durch ein akkreditiertes und vom Land gelistetes Labor
durchgeführt werden.

Die Erstuntersuchung muss bis 31.12.2013 abgeschlossen sein.

Was muss untersucht werden?

Wasserproben müssen an bestimmten Stellen des Warmwasserkreislaufs entnommen werden.
Das Entnahmepersonal muss speziell geschult und zertifiziert sein.

Was geschieht mit den Untersuchungsergebnissen?

Positive Untersuchungsergebnisse sind dem Gesundheitsamt zu übermitteln. Alle Untersuchungsergebnisse sind 10 Jahre durch den Betreiber aufzubewahren. Bei Überschreitungen des technischen Maßnahmewertes besteht die Verpflichtung zur Gefährdungsanalyse sowie die Durchführung entsprechender Maßnahmen.